17.07.18
Wer hat die Macht in der Kirchengemeinde?
Wir arbeiten doch alle gemeinsam daran, das Evangelium in Wort und Tat zu verkündigen. Wir sind eine Dienstgemeinschaft, die vertrauensvoll zusammenarbeitet (So ähnlich steht es im Mitarbeitervertretungsgesetz, gleich in der Präambel).Und wenn Leitung schon sein muss, dann gerne gemeinsam: Kirchengemeinderat und Pfarrerinnen und Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde (Das ist jetzt Kirchengesetz im Wortlaut: § 16 Abs. 1 KGO). Zu dem Thema kann man auch DIE Grundlagentextesammlung für kirchliches Arbeiten zitieren: Wer groß sein will unter euch, der soll euer Diener sein (Markus 10:43).
Am letzten Donnerstag haben Bärbel Hartmann (Pfarrerin und Leiterin des Stifts Urach), Wolfgang Budweg (Ehrenamtlicher), Robert Manak (MAV-Vorsitzender) und Kai Münzing (Kirchenpfleger und Landessynodaler) das Thema andiskutiert:

Wenn sich Organisationsstrukturen ändern, verlagert sich auch die (formelle und informelle) Machtverteilung. Und daran ist schon der ein oder andere Veränderungsprozess gescheitert. Deshalb freuen wir uns über Ihre Rückmeldungen und Kommentare (direkt hier unten oder auf einem anderen Weg). Was müssen wir auf jeden Fall beachten? Und welche Fehler und Fettnäpfchen können wir vermeiden?
Sommerliche Grüße
Ihr
Benedikt Osiw
PS: An dieser Stelle noch die Antwort auf die am häufigsten gestellte FAQ:
Frage: Wird im Rahmen des Projekts auch der Oberkirchenrat angeschaut?
Antwort: Ausgangspunkt ist die Kirchengemeinde. Im Projekt stellen wir die Frage, welche Strukturen für unsere unterschiedlichen Kirchengemeinden hilfreich sind und wo Handlungsbedarf besteht. Und dann überlegen wir, auf welcher Ebene sich etwas ändern müsste. So kommt auch der Oberkirchenrat ins Spiel. Wir machen keine Gesamtanalyse des OKRs, sondern wir nehmen gezielt die Prozesse in den Blick, die aus Sicht der Kirchengemeinde angeschaut werden müssen.
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